Das Handels- und Gesellschaftsrecht bilden die wesentliche Grundlage des Wirtschaftslebens.
Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts zeigen sich die Vorteile unseres interdisziplinären Ansatzes. Bei fast jeder gesellschaftsrechtlichen Entscheidung, insbesondere im Bereich der Gründung, des Erwerbs, der Veräußerung, der Umstrukturierung oder Umwandlung eines Unternehmens, gilt es, die jeweiligen steuerlichen Auswirkungen zu bedenken. Dem Zusammenspiel von Recht und Steuern im Gesellschaftsrecht tragen wir hier durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in besonderem Maße Rechnung.
Wir beraten und vertreten Personen- (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaften, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Limited-Gesellschaften), aber auch Vereine und Stiftungen.
Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hier das Recht der Handelsagenturen und -vertreter.
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir insbesondere mittelständische Unternehmen und daneben Geschäftsführer, Vorstände und Angestellte, aber auch Arbeitnehmer.
Die an uns herangetragenen Fragestellungen umfassen die Begründung und die inhaltliche Ausgestaltung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf diesem Gebiet stellt die Gestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die professionelle Begleitung von Abberufungen und Kündigungen, sowie die arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen dar.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt.
Ein mittelständisches Familienunternehmen veräußern. Eine strategische Beteiligung erwerben. Als Finanzinvestor einem Start-up die erforderliche Liquidität für den nächsten Schritt auf dem Weg zu einem etablierten Unternehmen zur Verfügung stellen. – Kein Fall ist wie der andere, kein Unternehmen wie das andere.
Wir gestalten Transaktionen so, wie es für die spezielle Situation am besten ist.
Das verlangt neben Erfahrung auch einen Sinn für pragmatische Lösungen. Wir beziehen alle relevanten steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen in die Entscheidungsfindung ein. Und wir nutzen unser Netzwerk für die Suche nach passenden Partnern für die Transaktion.
Ein Unternehmen ist für einen Unternehmer mehr als ein Arbeitsplatz. Es ist sein Lebenswerk. Hier geht es nicht nur um steuerrechtliche und erbrechtliche Fragen, sondern immer auch um persönliche Aspekte.
Unser Beratungsansatz zielt deshalb darauf ab, bereits zu Lebzeiten für den Erbfall vorzusorgen, potentielle Konflikte zu identifizieren und zusammen mit unseren Mandanten interessensgerechte und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Wir beraten Sie in allen, sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen ergebenden Fragestellungen. Unser Augenmerk liegt dabei auch immer auf einer bestmöglichen steuerlichen Gestaltung.
Unternehmer und leitende Mitarbeiter von Unternehmen sehen sich seit geraumer Zeit in zunehmendem Maße mit dem Vorwurf strafrechtlichen relevanten Fehlverhaltens konfrontiert. Unternehmerische Entscheidungen werden aus den unterschiedlichsten Anlässen nicht selten im Nachhinein einer Bewertung durch die Ermittlungsbehörden unterzogen.
Gerade im Bereich des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts ist eine Verknüpfung der anwaltlichen und steuerberatenden Tätigkeit von Bedeutung. Über die Anforderungen an allgemeine strafrechtliche Kenntnisse hinaus ist wirtschaftliches Verständnis und steuerrechtliches Detailwissen erforderlich, um Sachverhalte korrekt erfassen und die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können.
In diesem Bereich sind wir in der präventiven Beratung von Unternehmen und Unternehmern tätig, damit es erst gar nicht zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kommt. Wir vertreten und verteidigen Betroffene aber auch im Rahmen von Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Strafrechtliche Vorwürfe werden in aller Regel von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen Unternehmer, aber auch gegen Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen begleitet. Häufig haben diese einschneidende und nicht selten existenzgefährdende Auswirkungen für die jeweils Betroffenen. Wir stehen Betroffenen auch insoweit zur Seite, indem wir präventiv potentielle Haftungsrisiken identifizieren und Vermeidungsstrategien entwickeln und erforderlichenfalls deren Interessen auch in Auseinandersetzungen mit potentiellen Gläubigern wahrnehmen und vertreten.
Unsere Tätigkeit umfasst in diesem Bereich die Überprüfung von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zur individuellen Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen.
Wir unterstützen unsere Mandanten aber auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen. Nach Rechnungsstellung ist es wichtig, dass Vergütungsforderungen zeitnah durchgesetzt und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Im Bereich der streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir aufgrund unserer langjährigen und spezialisierten Erfahrung kompetent und zielorientiert an Ihrer Seite.